Honorarordnung

Honorarordnung für Architekten:

Von Vorgärten bis hin zu Parkanlagen bedienen wir mit Hingabe zum Detail das gesamte Spektrum der Garten- und Landschaftsarchitektur.

Wir  bearbeiten alle Leistungsphasen gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und stehen immer gerne für einen unverbindlichen und beratenden Besuch zur Verfügung.
Zu kostenfreien und unverbindlichen Erstgesprächen sind wir jederzeit gerne bereit und besuchen Sie bei Ihnen Zuhause.

Gerne sind Sie uns auch in unserem Büro willkommen. Wir freuen uns über Ihren Anruf!


1. Beratung
Gerne kommen wir für ein ausführliches Beratungsgespräch zu Ihnen und finden gemeinsam heraus, wie Ihre Außenanlagen gestaltet werden können.
Hier bieten wir Ihnen mehrere Lösungsansätze an.

2. Planung
Nach einem detallierten Aufmaß Ihres Grundstückes, fertigen wir auf dieser Grundlage mehrere Vorentwürfe mit unterschiedlichen Gestaltungsaussagen.
Nach der Planpräsentation der Vorentwürfe, fertigen wir den eigentlichen Entwurf, der Aussagen zu allen Materialien, Pflanzen Beleuchtung und Wasser enthält. Hierzu erhalten Sie eine detaillierte Massenermittlung sowie eine Kostenschätzung.
Auf Wunsch fertigen wir auch gerne eine 3D Animation!

3. Bietervergleich
Über Ausschreibungen werden Angebote von Ausführungsfirmen zur Ermittlung der Baukosten eingeholt und wir beraten Sie hier umfassend bei der Entscheidung des Zuschlages.

4. Bauleitung
Wir verhandeln mit allen Bieterfirmen und kümmern uns intensiv um die Betreuung der Bauarbeiten, um die Qualität der Ausführung zu sichern.

Es erfolgt unsererseits eine permanente Massen- und Kostenkontrolle.

Leistungen und Honorar
Unsere Leistungen umfassen vornehmlich die Planung und die Bauleitung von Außenanlagen.

Als Landschaftsarchitekten und Mitglieder der Architektenkammer haben wir das ökonomische, technische und fachliche Know-How, um Projekte umfassend und erfolgreich betreuen und abwickeln zu können - und um eine wirksame Kostenkontrolle für den Bauherrn auszuüben.

Wir sind Treuhänder des Auftraggebers mit dem Ziel, die bestmögliche Gestaltungsqualität umzusetzen.

Die Honorierung unserer Leistungen ist in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), hier Freianlagen, festgelegt.

Eine Vergütung über Stundensätze ist, in Abhängigkeit vom Leistungsumfang, ebenfalls möglich.

Je nach Leistungsumfang unterbreiten wir Ihnen gerne ein Honorarangebot.




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